Das Heuerwesen
Die Höfe des Hümmlings unterlagen dem Anerbenrecht und wurden in der Regel nicht geteilt. Dies führte dazu, dass es auch heute noch relativ viele Vollerwerbsbetriebe auf dem Hümmling und in dessen Umgebung gibt. Auf Grund der Arbeitsintensität waren die Halb- und Vollerben jedoch nicht dazu in der Lage, einen Hof alleine zu bewirtschaften, so dass sie auf Hilfe angewiesen waren. Für die nachfolgenden Brüder des Hoferben ergaben sich aus dem genannten Erbrecht erhebliche Hürden im Sinne einer eigenen Familiengründung. Diese Existenzsicherung für die abgehenden Söhne und die Sicherstellung der Arbeitshilfe auf den Höfen gelten als die klassischen Wurzeln des Heuerlingswesens und sind als solche wiederholt beschrieben worden.
Die historischen Belege zeigen aber auch, daß rein betriebswirtschaftliche Gründe einen wesentlichen Einfluss gehabt haben müssen. Es is bekannt, dass in früheren Jahrhunderten bedeutend mehr Menschen auf den Höfen lebten. Unterkunftsmöglichkeiten ergaben sich in der Leibzucht, im Backhaus, im Speicher, in Scheunen, Schuppen, Ställen und auf Böden. Der Hof hat also nicht nur die bäuerliche Großfamilie mit Mägden und Knechten beherbergen und ernähren müssen, sondern auch weitere Familien, die in den zugehörigen Nebengebäuden hauste. Die beschriebene notdürftige Unterbringung führte auf Dauer zu nicht haltbaren sozialen Zuständen, verbunden mit einer Überforderung des Hofes, weil er die dauernde Beschäftigung und Ernährung der vielen Menschen nicht mehr sichern konnte.
Für den Bauern entstand nun Handlungsbedarf. Er musste zwangsläufig einen Weg finden, die Menschenmassen vom Hof zu bekommen- aber nicht zu weit, da er zur Zeit der Arbeitsspitzen eben diese Menschen wieder benötigte.
Ein Teil des Hofes wird ausgegliedert und dem Heuermann und seiner Familie in eigener Verantwortung zur Bewirtschaftung überlassen. Damit ist die Grundversorgung der Heuerlingsfamilie sichergestellt. Als Gegenleistung bieten der Heuermann und seine Familie auf Abruf ihre Arbeitskraft in einem vereinbarten Rahmen an.
Will der Heuermann mehr, bleibt es ihm und seiner Phantasie überlassen, in der verbleibenden Zeit über einen Nebenerwerb ein Zusatzeinkommen zu erwirtschaften. Der Bauer muss zwar zunächst in die Erstellung eines Heuerhauses investieren, doch letztendlich ergeben sich für ihn nur Vorteile, zunächst in einer deutlichen Kostensenkung. Er hat die Heuerlingsfamilie nicht mehr auf dem Hof, muss sie nicht ernähren und hat keinen Arbeitsleerlauf zu dulden.
Weiterhin ergibt sich für den bäuerlichen Betrieb die maximale Flexibilität in der Streuung von Arbeit und Produktion – eine Freiheit, von der heutige Unternehmen nur träumen. Zu Arbeitsspitzen ruft der Bauer seine Heuerleute ab, wie er sie braucht eine Arbeitskraft, zwei Arbeitskräfte pro Heuerlingsfamilie – wie es der Arbeitsanfall erfordert .
Kann der eine Heuermann nicht, dann kann der andere, oder es werden beide angefordert. Bestellt wird spätestens am Abend zuvor, in dringenden Fällen sofort.
abgeändert nach Dr. Günter Willenborg in Heimatblätter im Juni 1998
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