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Die Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpestverordnung wurde durchgewunken
Wie erwartet wurde die Geflügelpest-Verordnung nun verschärft. Da die Lobbyarbeit der privaten Geflügelhalter nicht mit der von Großkonzernen vergleichbar ist, ging das auch ohne große Gegenwehr.
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Geflügelpest hat ihren Ursprung in der Geflügelwirtschaft
Die Wahrscheinlichkeit für einen Ausbruch in einem gewerblichen Geflügelbetrieb ist über 60-mal höher als in einem privaten Geflügelbetrieb. Diese Zahlen wurden uns am 27.3.2017 vom FLI bestätigt. Die Schlussfolgerung des Vereins: „Die Verbreitung der Viren scheint ein internes Problem der Geflügelwirtschaft zu sein.“
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Das Ende der Stallpflicht
Seit dem Wochenende gilt die Aufstallungspflicht im Landkreis Cloppenburg als aufgehoben. Stattdessen soll unter Berücksichtigung einer Empfehlung nach der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts die Stallpflicht höchstens auf die in Niedersachsen kartierten „Avifaunistisch wertvollen Bereiche für Gastvögel“ begrenzt werden.
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Vogelgrippe – Fortsetzung
Im Winter 2005/2006 sorgte die Vogelgrippe in Deutschland für große Besorgnis, und die Angst vor einer Pandemie führte dazu, dass die Produktion von Grippeimpfstoffen hochgefahren wurde. Eine Stallpflicht für Nutzgeflügel wurde angeordnet, um eine mögliche Übertragung zu verhindern. Auch im Winter 2014/2015 kam es erneut zu einer Stallpflicht für Geflügel, nachdem in mehreren großen Betrieben der H5N8-Virusstamm der Vogelgrippe nachgewiesen wurde. Aber wie genau wird die Krankheit übertragen?
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Sozialministerium Thüringen warnt vor „Flugpatenschaften“
Das Mitbringen von Tieren von einer Auslandsreise ist häufig illegal Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat als oberste Tierschutzbehörde im Freistaat davor gewarnt, Tiere vom Urlaub im Ausland mit zurück nach Deutschland zu bringen. Auch sogenannte „Flugpaten“ handeln häufig illegal.
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Vogelgrippe – Zugvögel nicht verantwortlich!
PROVIEH e.V.: Vogelgrippe-Vorkommen in England belegt: Schuld sind Intensivtierhaltung und Tiertransporte – Aufstallungsgebot hat keine Grundlage mehr.