Wissenswertes

Was ist der Unterschied zwischen Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet?

Eine kurze Übersicht über die Gemeinsamkeiten und Unterscheide dieser zwei Schutzgebietstypen, auch mit Blick auf den finanziellen Aspekt.

Dabei ist zu bedenken, dass die Gebote und Verbote in der Schutzgebietsverordnung für jedes einzelne Schutzgebiet je nach Schutzziel jeweils einzeln festgesetzt werden.

Naturschutzgebiet

Naturschutzgebiete (NSG) sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft eines besonderen Schutzes bedürfen, weil sie schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften einen Lebensraum bieten, weil sie für die Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind oder sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen.

Landschaftsschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft eines besonderen Schutzes bedürfen, weil die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten ist und das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist oder weil das Gebiet für die Erholung der Menschen wichtig ist.

Erschwernisausgleich und Vertragsnaturschutz

NSG LSG
Vertragsnaturschutz (KoopNat)

freiwillige Leistung
(Förderkulisse, 5-Jahresvertrag)

freiwillige Leistung
(Förderkulisse, 5-Jahresvertrag)

Erschwernisausgleich (§ 42 NAGBNatSchG) Anspruch
(jährlicher Antrag)

kein Anspruch

Bagatellgrenze

150 €

500 €

Kosten für Pflege und Entwicklung

Land Niedersachsen

unbestimmt (Landkreis u.a.)

Buchtipp:

[asa]3784339433[/asa]

7 Kommentare

  • Dirk Jensen

    Wer kann mir sagen ob in Landschaftschutzgebieten und in Naturschutzgebieten der Einsatz/Ausbringen von
    Pflanzenschutzmittel und Kunstdünger erlaubt bzw. Verboten ist?
    Welche Unterschiede gibt es ggf., wo kann ich eventuelle Bestimmungen nachlesen/finden?

  • Dieter Burzler

    Wird ein normales Wiesengebiet mit Obstbäumen als Landchaftsschutzgebiet geändert, müssen dann wegen bestimmten Vorschriften die angrenzenten Grundstückseigentümer informiert werden samt den dann gebotenen Regeln?
    Werden die Eigentümer nicht informiert und wissen diese nicht, dass das angrenzende Grundstück jetzt Landschaftsschutzgebiet ist, können dann im Nachhinein bestimmte Gartengestaltungen verboten werden mit der Auflage, dies unzugestalten?

  • Ehrlich,Frieder

    Hallo,habe eine Frage:Kann man in einem Landschaftsschutzgebiet seinen PKW ein paar Stunden abstellen um
    z.B.eine kleine Fahrradtour (2-3 Std.)zu machen?Übernachten(eine Nacht…) kann man ja ,aber n i c h t im Zelt!
    Viele Dank im voraus Frieder Ehrlich

    • Anika Börries

      Moin,
      zunächst gilt (in Niedersachsen) § 27 NWaldLG (In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.) In anderen Bundesländern mag es andere Regelunge geben. Dann ist maßgeblich, was in der Schutzgebietsverordnung steht. Ansonsten mal vor Ort erkundigen.

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